AGB der Galaxxy Pet-Food GmbH
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Eigenschaften sichern wir nur schriftlich zu.
Proben und Muster dienen der Produktbeschreibung.
2. Aufträge werden rechtsverbindlich, sobald wir sie schriftlich bestätigen oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausführen.
3. Bei anspruchsgefährdender Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers nach Vertragsabschluß sind wir berechtigt, falls der Käufer nicht vorausbezahlt oder Sicherheit leistet, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, letzteres, auch wenn wir vorzuleisten verpflichtet sind.
4. Versandrisiko und Gewichtsverluste während des Transportes, auch durch unsere eigenen Fahrzeuge, gehen zu Lasten des Käufers. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens bei erkennbaren Mängeln 3 Tage nach Eintreffen der Ware und vor Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgen.
Angaben über Untersuchungsergebnisse unsererseits sind immer als annähernd anzusehen und in keiner Weise verbindlich. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Sie kann nur im Einverständnis mit uns zurückgesandt werden.
5. Unsere Rechnung ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen. Auf fällige oder gestundete Forderungen werden bankübliche Zinsen berechnet. Wechsel werden nicht entgegengenommen. Unsere Mitarbeiter können nur gegen Inkassovollmacht Zahlungen entgegennehmen. Es kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden. Beanstandungen gegen Rechnungen müssen unverzüglich erhoben werden. Der Kunde hat Rechnungsabschlüsse, insbesondere Saldenbestätigungen, sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse sind innerhalb eines Monats seit Zugang abzusenden; sonstige Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; gesetzliche Ansprüche der Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Einheitliche Gesetz über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (BGBl. 1973 IS 868) sowie das Einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGBl. 1973 IS 856) finden keine Anwendung.
6. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller bis dahin entstandenen und entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
Zum Weiterverkauf oder zur Weiterverarbeitung im ordentlichen Geschäftsgang ist der Käufer berechtigt, nicht aber zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Sicherheitsübereignung und Verpfändung. Forderungen aus Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung werden an uns in Höhe der offenen Rechnungen sicherheitshalber abgetreten.
Der Käufer bleibt ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Ungeachtet unserer Befugnis selbst einzuziehen, verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Unser Eigentum an verarbeiteter Vorbehaltsware erlischt nicht durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, vielmehr entstehen die durch Umbildung geschaffenen neuen Waren für uns als Eigentümer. Der Miteigentumsanteil entspricht dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert des Fertigfabrikats. Wir verpflichten uns, die vorstehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Verlust und Beschädigung zu versichern; er hat dies auf Verlangen nachzuweisen.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, auch bevorstehende, sind uns unverzüglich anzuzeigen.
7. Bei Abnahmeverzug durch den Käufer sind wir berechtigt, nach Nachfristsetzung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. An den vereinbarten Kaufpreis sind wir nur für die vereinbarte Lieferzeit gebunden. Liegt der Tagespreis bei verspätetem Abruf höher, so wird dieser zugrundegelegt.
8. Höhere Gewalt und ähnliche unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse, wie auch von uns nicht verschuldete und von uns mit zumutbaren Mitteln nicht zu behebende Lieferschwierigkeiten, berechtigen uns zum Rücktritt. In jedem Falle unseres Leistungsverzugs oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Ware begrenzt, die nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wurde. Für den Fall des § 635 BGB gilt dies entsprechend. Bei positiven Forderungsverletzungen
(z.B. Schlechtlieferung, zu teure Verfrachtung etc.), Verletzungen von vorvertraglichen Pflichten und unerlaubten Handlungen haften wir nur bei grobem Verschulden.
9. Bei begründeten und fristgemäß gerügten Mängeln sind wir lediglich verpflichtet, nach unserer Wahl die Ware auszutauschen oder den Minderwert zu erstatten. Weitergehende Ansprüche, gleichwohl aus welchem Rechtsgrund, auch aus der Produkthaftung, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Weiterverarbeitung der Erzeugnisse ergeben, insbesondere wenn die stets gebotene vorherige Eignungsprüfung unterlassen wurde. Im gleichen Umfang sind Ansprüche ausgeschlossen, die auf dem Verhalten von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder sich gegen diese richten.
10. Holt ein Käufer oder dessen Beauftragter Ware ab und befördert oder versendet diese ins Ausland, so hat der Käufer uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, erhöht sich der Rechnungsbetrag um den geltenden Umsatzsteuer- oder/und Zollsatz
11. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Kirchwalsede. Gerichtsstand ist Walsrode.
Es gilt deutsches Recht als vereinbart.
12. Für alle Verkäufe gelten die vorstehenden Bedingungen.
Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: Kirchwalsede 02.05.2011